Zurück

Braucht ein FinTech eine Konzession?

19.02.2024

Wofür steht der Begriff „FinTech“?

Der Begriff „FinTech“ steht für „Financial Technology“. Damit werden Unternehmen bezeichnet, die innovative, technologiebasierte Anwendungssysteme rund um das Thema „Finanzen“ anbieten. Die meisten dieser Unternehmen sind Start-ups, es können aber auch bereits etablierte Unternehmen innovative Technologien nutzen und unter den Begriff „FinTech“ fallen.

Finanzmarktteilnehmer und der Wertpapierhandel unterliegen aufgrund des volkswirtschaftlichen Interesses an einem stabilen Finanzsektor einer besonderen staatlichen Aufsicht. Wenn die Geschäftstätigkeit eines FinTechs dieser staatlichen Aufsicht unterliegt, ist für ihre Ausübung eine behördliche Genehmigung – eine sogenannte Konzession – notwendig.

Finanzielle Innovationen, die auf Informationstechnologie basieren, haben drei Dinge gemeinsam:

  • Sie werden oft, aber nicht zwangsläufig von nicht konzessionierten Firmen entwickelt,
  • Sie umfassen typischerweise Schnittstellen zu konzessionierten Unternehmen und
  • Sie können die Funktionsweisen des Finanzsektors nachhaltig verändern.

 

Welche Produkte bieten FinTechs an?

Immer mehr Kundinnen und Kunden gehen nicht mehr in die Bankfiliale, um ihre Bankgeschäfte zu erledigen, und immer mehr Menschen lassen Handelsroboter (Trading Bots) statt Finanzexpertinnen und -experten entscheiden, welche Aktien sie kaufen sollen. Dass klassische Finanzprodukte den veränderten Kundenbedürfnissen nicht mehr gerecht werden, nutzen FinTechs, indem sie verbesserte Finanzdienstleistungen durch den Einsatz von Digitalisierung anbieten.

Dabei wird ein breites Spektrum abgedeckt: Neben der Anwendung von innovativen Technologien, wie z. B. Blockchain oder Künstlicher Intelligenz, spielen auch die Verbesserung von kundennahen Prozessen und neue Geschäftsmodelle eine große Rolle. Diese Innovationen werden oft von FinTech-Start-ups vorangetrieben, die kompetitiv oder auch komplementär zu den klassischen Banken agieren.

In der praktischen Anwendung ist von Bezahl-Apps bis hin zu automatisierten Beratungssystemen alles möglich. Viele bestehende Finanzprodukte oder -dienstleistungen finden über FinTechs neue Absatzkanäle, werden über Online-Plattformen, Apps oder neuartige Technologien genutzt.

Im Zusammenhang mit digitalen Technologien, die in FinTechs zum Einsatz kommen, bestehen Chancen, aber auch Risiken. Beispielsweise kann Big Data Analytics (BDA) beim Gestalten von kundenorientierten Dienstleistungen oder bei der Prozessoptimierung Vorteile bringen. Aber die hohe Dynamik in der Kursentwicklung von Kryptowährungen oder Insolvenzen von Kryptobörsen stellen den Erfolg von Geschäftsmodellen, die auf Kryptowährungen basieren, in Frage und lassen den Ruf nach Regulierung lauter werden.

 

Welche FinTechs unterliegen der Aufsicht durch die FMA und brauchen somit eine Konzession?

In Österreich führt die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht, die Pensionskassenaufsicht sowie die Wertpapieraufsicht durch. Wie schon der Begriff „Bankenaufsicht“ verrät, sind es grundsätzlich Kreditinstitute, die im Fokus der FMA stehen.

Seit dem Jahr 2018 unterliegen aber auch FinTechs in der Form von Zahlungsauslöse- bzw. Kontoinformationsdienstleistern klaren rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Aufsicht der FMA. Dadurch wird der Verbraucherschutz gestärkt und die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöht. Es gibt Sicherheitsanforderungen bei der Durchführung von Online-Zahlungen und klare Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen.

Während es für Anbieter neuer Bezahlmethoden eine klare Regelung gibt, ist es für die meisten anderen FinTechs nicht offensichtlich, ob die geplante Geschäftstätigkeit aufsichtsrechtlich relevant ist und einer Konzession bedarf. Aufgrund des weiten Begriffsverständnisses unterliegt nicht jedes FinTech der Aufsicht durch die FMA. Es gibt für FinTechs keine gesetzliche Definition, kein nationales Aufsichtsgesetz regelt FinTechs an sich.

FinTechs, die nicht von der FMA beaufsichtigt sind, dürfen ihre Tätigkeit nur außerhalb von konzessionspflichtigen Geschäften oder in Kooperation mit konzessionierten Marktteilnehmern erbringen. Die Abgrenzung ist häufig nicht leicht zu treffen, daher sieht die FMA es als ihre Aufgabe an, FinTechs bei der Klärung zu unterstützen.

Fazit: Gerade junge Unternehmen können häufig nicht einschätzen, ob sie für ihr Geschäftsmodell eine Konzession brauchen. In diesen Fällen kann die FMA zur Abklärung einer Konzessionspflicht und einem möglichen unerlaubten Geschäftsbetrieb herangezogen werden. Etwaige dazugehörige Gewerbe können Sie im Gewerbeinformationssystem Austria jetzt abfragen und sich hier über das Thema Gewerbe informieren.

Zurück