Welche Dokumente enthält die Urkundensammlung des Grundbuches?
Im Grundbuch kann ich Auszüge einsehen, aber gibt es da noch mehr? Dieser Frage gehen wir im heutigen Blogpost auf den Grund. Anders als der Name vermuten lässt, ist das Grundbuch nicht ein einziger (digitaler) Band an Auszügen, sondern eine ganze Sammlung an verschiedenen Dokumenten, die für die Einsicht in Eigentumsverhältnisse von Grundstücken relevant sind und so zur Transparenz beitragen.
Für diese Einsicht sind neben den im Hauptbuch verfügbaren Grundbuchauszügen, die aus Gutbestandsblatt, Eigentumsblatt und Lastenblatt mit historischen Eintragungen, Auskünften über Verzeichnissen und Adressen sowie Informationen zur Katastralgemeinde bestehen, diverse Urkunden aus der Urkundensammlung relevant. Wenn Sie mehr über den Aufbau eines Grundbuchauszuges, enthaltene Informationen und verwendete Abkürzungen wissen möchten, besuchen Sie gerne die entsprechende FAQ-Seite.
Kaufverträge
Was kann ich mir denn nun unter der Urkundensammlung vorstellen? Welche Dokumente sind dort enthalten? Um festzustellen, wem ein Grundstück gehört, wann es zuletzt den Besitzer bzw. die Besitzerin gewechselt hat und zu welchem Preis dies geschehen ist, sind Kaufverträge die wichtigste Quelle, im Falle einer Schenkung der entsprechende Schenkungsvertrag. Dazu kommen Kaufpreisbestätigung oder -nachtrag und eventuelle Löschungserklärungen.
Urkunden
Aber auch Pfandbestellungsurkunden, Vollmachten und Amtsbestätigungen sind ein wichtiger Baustein in der umfassenden Information zu einer Liegenschaft. Dazu kommen gegebenenfalls persönliche Dokumente, die im Zuge eines Kaufes oder Verkaufes beim Gericht vorzulegen waren, daher in Verbindung mit dem Grundstück stehen und in die Urkundensammlung aufgenommen wurden.
Pläne
Weiters finden sich Pläne und die digitale Katastralmappe in der Grundbuch-Abfrage. Letztere ist eine Landkarte, die unter Eingabe der Grundstücksnummer die örtliche Lage von Grundstücken und ihre Grenzen wiedergibt. Auf Grundbuchauszügen mit Urkundenhinterlegung können zum Beispiel auch Informationen zu Schrebergärten Häuschen oder Badehütten, sogenannte Superädifikate, eingesehen werden.
Nun wissen wir, dass im Grundbuch Kaufvertrag, Pfandbestellungsurkunde und vieles mehr enthalten sein kann. Zum Abschluss dieses Artikels noch eine Zahl: Bei entsprechend vielen Eigentümerinnen bzw. Eigentümern und Veränderungen können durch die Sammlung an die 1.000 oder sogar mehr Dokumente für ein Grundstück verfügbar sein.