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Österreichisches Firmenbuch und deutsches Handelsregister: Ein Vergleich

12.06.2024

Österreichisches Firmenbuch und deutsches Handelsregister – diese beiden Sammlungen an Dokumenten vergleichen wir in diesem Artikel.

Das österreichische Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und wird von den Firmenbuchgerichten in einer Datenbank geführt. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften eingetragen werden müssen. Hierunter fallen z.B. Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsbefugten Personen oder Funktionen in einem Unternehmen.

Vorrangiger Zweck des Firmenbuches ist es, den wirtschaftlichen Akteuren eine Möglichkeit zu bieten, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen. Bis zum Jahr 1990 wurde das Firmenbuch als österreichisches Handelsregister in Papierform geführt. Im Jahr 1991 löste das als elektronische Datenbank geführte Firmenbuch das Handelsregister ab.

Das deutsche Handelsregister informiert ebenso über wesentliche wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen und kann von jeder und jedem eingesehen werden. Es ist genauso wie das österreichische Firmenbuch vollständig digitalisiert und wird von den Amtsgerichten als Registergerichte geführt.

Gleiche Inhalte, unterschiedlicher Aufbau

Die Inhalte der Eintragungen in das deutsche Handelsregister unterscheiden sich kaum von jenen im österreichischen Firmenbuch. Die Gliederung der Inhalte ist jedoch sehr unterschiedlich. Während sich das österreichische Firmenbuch in Hauptbuch und Urkundensammlung gliedert, ist das deutsche Handelsregister in Abteilung A und Abteilung B eingeteilt.

Beim österreichischen Firmenbuch stellt das Hauptbuch das eigentliche Firmenbuch dar, da es die Eintragungen über Unternehmen enthält. Die Urkundensammlung hingegen beherbergt die Urkunden, die als Grundlage der Eintragungen dienen.

Die Abteilungen beim deutschen Handelsregister stellen auf die Rechtsform der eingetragenen Unternehmen ab. In der Abteilung A sind Kaufleute (Einzelunternehmen) und Kommanditgesellschaften sowie offene Handelsgesellschaften ‒ also Personengesellschaften ‒ eingetragen. Im Gegensatz dazu enthält die Abteilung B Eintragungen über Kapitalgesellschaften, zu denen Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaften (UG) gehören.

Auszüge in Österreich umfassender

Sowohl das Firmenbuch in Österreich als auch das deutsche Handelsregister sind öffentliche Verzeichnisse. Unternehmen und Privatpersonen können Einsicht in das Firmenbuch bzw. Handelsregister nehmen oder einen Auszug daraus anfordern, um nähere Informationen über ein Unternehmen zu erhalten.

Ein Auszug aus dem österreichischen Firmenbuch enthält auch Informationen über die Gesellschafterinnen und Gesellschafter des Unternehmens. Beim deutschen Handelsregister ist das nicht der Fall. Wünscht man eine Liste der am Unternehmen beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschafter, ist beim Handelsregister ein Folgeauftrag notwendig, um an eine Gesellschafterliste zu kommen.

Auszüge können bei beiden Verzeichnissen entweder online oder bei Gericht angefordert werden. Auszüge und Urkunden aus dem Firmenbuch können bei der österreichischen Justiz bzw. den Verrechnungsstellen über das Internet abgefragt werden. Im Handelsregister gespeicherte Dokumente wie Satzungen, Gesellschaftsverträge etc. können in elektronischer Form beim Registerportal abgerufen werden.

Fazit

Österreichisches Firmenbuch und deutsches Handelsregister sind sehr ähnlich und enthalten wichtige Informationen zu Unternehmen. Es ist ratsam, zum Beispiel vor einem Vertragsabschluss mit einem noch unbekannten Unternehmen Informationen über dieses abzufragen. Die abgefragten Informationen sind beim österreichischen Firmenbuch vorerst umfangreicher, können aber beim deutschen Handelsregister durch einen Folgeauftrag ergänzt werden.

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