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Wie die Europäische Kommission KMU entlastet

13.12.2023

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) machen 99 Prozent aller Unternehmen in der Europäischen Union (EU) aus. Auf sie entfällt mehr als die Hälfte der Wertschöpfung im nichtfinanziellen Wirtschaftssektor der EU und sie stellen zwei Drittel der privatwirtschaftlichen Arbeitsplätze bereit. Außerdem machen Sie einen Großteil der Eintragungen im Firmenbuch aus und sind daher in einer Vielzahl von Anwendungsfällen relevant. Darum sind KMU von zentraler Bedeutung für die europäische Wirtschaft. Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Initiativen vorgelegt, um auf die Bedürfnisse von KMU in Europa im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld einzugehen und Entlastung für KMU zu bringen.

Was sind die aktuellen Herausforderungen für KMU?

Von den aufeinanderfolgenden Krisen der letzten Jahre – der COVID-19-Pandemie, Russlands Krieg gegen die Ukraine, der Energiekrise und dem Anstieg der Inflation – waren KMU unverhältnismäßig stark betroffen. Das aktuelle wirtschaftliche Umfeld ist unvorhersehbar und volatil. Das macht es für kleine Unternehmen schwierig, Geschäfte zu machen.

Zusätzlich zu den großen gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre haben KMU auch aus anderen Gründen Schwierigkeiten: KMU sehen sich mit einem hohen Verwaltungsaufwand konfrontiert und sie haben mit Zahlungsverzögerungen zu kämpfen, die ihren Cashflow beeinträchtigen und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Widerstandsfähigkeit von Lieferketten schwächen. Außerdem haben sie nur begrenzten Zugang zu Finanzmitteln und das benötigte Personal steht oft nicht zur Verfügung. Ihre Fähigkeit, sich zu Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung zu entwickeln, ist eingeschränkt.

Welche Maßnahmen zur Entlastung von KMU sind geplant?

Die Europäische Kommission möchte KMU unterstützen, indem sie kurzfristig für Entlastung sorgt, langfristig die Wettbewerbsfähigkeit von KMU stärkt und ein faires Unternehmensumfeld auf dem gesamten Binnenmarkt fördert. Die meisten der dafür vorgesehenen Maßnahmen sind bereits abgeschlossen oder gerade in Arbeit.

Bekämpfung von Zahlungsverzug
Zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll eine strengere Höchstfrist für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt und sichergestellt werden, dass angefallene Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch gezahlt werden. Außerdem sollen neue Maßnahmen eingeführt werden, um Unternehmen vor Kundinnen und Kunden zu schützen, die nicht zahlen wollen. Aktuell liegt ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung vor. Sie soll zwölf Monate nach ihrem Inkrafttreten gelten.

Hauptsitzbasiertes Steuersystem
KMU, die im Ausland tätig sind und dort Zweigniederlassungen haben, sollen dank des hauptsitzbasierten Steuersystems für KMU mit nur einer Steuerbehörde arbeiten können – nämlich der für den Hauptsitz zuständigen. So müssen sie nicht mehr die Anforderungen mehrerer Steuersysteme erfüllen. Dadurch sollen die Rechtssicherheit im Steuerbereich verbessert und gleichzeitig das Risiko von Doppel- und Überbesteuerung und Besteuerungsstreitigkeiten auf ein Minimum reduziert werden. Diese neuen Vorschriften sollen ab dem 01. Jänner 2026 angewendet werden.

System der einmaligen Erfassung
Bis Ende 2023 wird das sogenannte System der einmaligen Erfassung eingeführt. Dadurch werden Verwaltungsverfahren und Berichtspflichten für KMU vereinfacht. So können KMU im gesamten Binnenmarkt Verwaltungsverfahren abwickeln, ohne dass sie Dokumente erneut einreichen müssen.

Freisetzung des Potentials von KMU am Binnenmarkt und darüber hinaus

Ausschöpfung von EU-Programmen
KMU werden dabei unterstützt, EU-Programme, die Finanzierungen für KMU anbieten, voll auszuschöpfen. Das Programm InvestEU unterstützt nachhaltige Investitionen, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa. Es hilft europäischen KMU beim Zugang zu Finanzmitteln, indem es ihnen günstigere Finanzierungsbedingungen bietet. Eine einfache und standardisierte Verfahrensweise unterstützt KMU bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen. Dadurch soll der Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtert werden.

Qualifiziertes Personal
Um qualifiziertes Personal für KMU auszubilden, sollen sowohl jene Kompetenzen, die für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von KMU nötig sind, gestärkt, als auch alle vorhandenen Kompetenzen besser genutzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Europäische Kommission künftig beispielsweise mehr Kompetenzpartnerschaften auf den Weg bringen und spezialisierte Akademien einrichten.

Wachstumsförderung
Zur Förderung des Wachstums von KMU überprüft man die derzeitigen Schwellenwerte der KMU-Definition erarbeitet und eine harmonisierte Definition. Zusammen mit der Möglichkeit, bestimmte Verpflichtungen für kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung anzupassen, soll es für KMU einfacher werden, ihr volles wirtschaftliches Potential auszuschöpfen.

Unser Fazit

KMU haben das Leistungsniveau von vor der Pandemie noch nicht erreicht und für das Jahr 2023 wird für KMU in allen Ökosystemen ein Rückgang der Wertschöpfung prognostiziert. Umso wichtiger ist es, KMU in der EU zu entlasten, damit sie nachhaltig wachsen können.

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