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Was bedeutet die EU-Taxonomie für Immobilien?

17.11.2023

Was bedeutet die EU-Taxonomie für Immobilien?

Am 01. Jänner 2022 ist die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft getreten. Mit ihr liegen erstmals EU-weite Vorgaben zur Beurteilung von Investitionen und damit zusammenhängenden Wirtschaftstätigkeiten für sechs Umweltziele vor.

Die sechs in der EU-Taxonomie-Verordnung definierten Umweltziele sind:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Eine Wirtschaftstätigkeit wird als nachhaltig eingestuft, wenn sie einen substanziellen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leistet und gleichzeitig nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt. Außerdem wird verlangt, dass diese Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung des Mindestschutzes (also soziale Mindestkriterien) ausgeübt wird und technischen Bewertungskriterien, die die Kommission festgelegt hat, entspricht. Nur jene Wirtschaftsaktivitäten, die die technischen Bewertungskriterien und die sozialen Mindeststandards erfüllen, sind taxonomiekonform.

Neue Anforderungen an Immobilien

Der Gebäude- und Immobiliensektor ist von diesen Regelungen betroffen. Sowohl beim Neubau und bei umfassenden Renovierungen als auch beim Erwerb von und Eigentum an Immobilien gelten qualitative Mindestanforderungen im Hinblick auf die Taxonomiekonformität. Darüber hinaus gibt es spezielle Anforderungen für Instandhaltungs- und Wartungsaktivitäten von Gebäuden.

Zu den Anforderungen bei Neubau und abgeschlossener Sanierung können beispielsweise der Verzicht auf fossile Wärmesysteme oder die Vermeidung besorgniserregender Materialien gezählt werden. Ebenso gilt dies für sowie eine hochwertige Innenraumluftqualität. Auch ein umweltverträgliches Standortumfeld und die Förderung umweltfreundlicher Mobilität wirken sich positiv auf die Taxonomiekonformität von Gebäuden aus.

Welche Unternehmen unterliegen der EU-Taxonomie?

Aktuell sind knapp 90 österreichische große Unternehmen und Konzerne, von denen einige durch ihre Tätigkeiten nicht unwesentlich die nationale Entwicklung der Bau- und Immobilienwirtschaft stark mitprägen, verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung ‒ also Informationen über Einflussfaktoren des Geschäftserfolgs abseits von finanziellen Belangen ‒ im Rahmen ihrer Jahresbilanzen und Geschäftsberichte im Firmenbuch (einzusehen ist der Jahresabschluss online) zu veröffentlichen. Bereits bei der Veröffentlichung ihres „Nichtfinanziellen Berichts“ für das Geschäftsjahr 2021 mussten sie in ihre Berichterstattung ihren Konformitätsstatus zur EU-Taxonomie aufnehmen.

Die EU-Taxonomie richtet sich momentan noch an große Finanzunternehmen, Versicherungen und Unternehmen von öffentlichem Interesse richtet. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Gebäude mit Taxonomiekonformität künftig generell nachgefragt werden. Derartige Gebäude sind oft in Kapitalmarktprodukten, Anlagefonds und/oder Versicherungs-/Rentenfonds enthalten. Zu diesem Zweck werden sie mitunter von berichtspflichtigen Unternehmen im Vollanwendungsbereich der EU-Taxonomie mitfinanziert, finanziert oder nach Fertigstellung erworben.

Gleichzeitig ist ‒ aufgrund der Erweiterung des Regelwerks durch die EU-Kommission ‒ absehbar, dass der Anwendungsbereich der Taxonomie in den nächsten Jahren ausgeweitet wird. Dann wird er sich sukzessive auch auf mittlere und dann kleine Unternehmen ausdehnen. Bereits ab dem Jahr 2024 ist eine deutliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen vorgesehen sowie Konkretisierungen und Erweiterungen der Berichtsinhalte, welche praktisch für alle Unternehmensgrößen außer Kleinstunternehmen gelten.
Fazit: Obwohl sich die EU-Taxonomie derzeit nur an große Finanzunternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse richtet, ist ab dem Jahr 2024 eine Ausweitung geplant, weshalb auch Planungsunternehmen, Baufirmen und Systemhersteller betroffen sein werden. Folglich wird die Anzahl jener Gebäude, die die Anforderungen der EU-Taxonomie gut erfüllen, stetig steigen.

Im Sinne der Nachhaltigkeit und Transparenz wäre es erstrebenswert, wenn sich die in den die in den Berichten enthaltenen Informationen auch im Grundbuch bzw. für die betroffenen Unternehmen auch in der Urkundensammlung des Firmenbuches wiederfinden. Dabei bleibt natürlich abzuwarten, wie sich dies bei entsprechenden Eintragungen abbilden lässt.

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