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Das Wesen der Verrechnungsstellen in Österreich

13.06.2023

Warum kann ich die Dokumente online nur bei bestimmen Anbietern kaufen?

Wenn Sie sich fragen „Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug in Österreich?“ sind Sie bei diesem Artikel richtig. Sie haben sicherlich schon bemerkt, dass Dokumente aus Firmen- und Grundbuch zur Abfrage im Internet nur über bestimmte Anbieter erhältlich sind. Dies ist aufgrund des Verrechnungsstellenwesens in Österreich so geregelt. Näheres dazu erklären wir in diesem Blogbeitrag.

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Verrechnungsstellen

Die Datenbanken des Firmen- und Grundbuches sind grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich. Mit der Abwicklung des Zuganges sind sogenannte Verrechnungsstellen vom Bundesministerium für Justiz beauftragt. Derzeit sind zehn Verrechnungsstellen in Österreich gelistet. Diese erfüllen bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel Ansässigkeit in Österreich und Verfügbarkeit eines Helpdesks und haben einen Dienstleistungskonzessionsvertrag mit der Justiz, der im Zuge einer Ausschreibung abgeschlossen wurde und sie damit zum Anbieten der Dokumente autorisiert. Konkret sind das folgende Verrechnungsstellen in Österreich:

 

Nur mit diesem Vertrag besteht die Möglichkeit, auf die Datenbanken beim Bundesrechenzentrum zuzugreifen – entweder direkt über die Suchmasken von Firmenbuch und Grundbuch für registrierte User oder wie bei auszug.at mittels Schnittstelle für eine Endkundenabfrage ohne Registrierung. Über die Verrechnungsstellen sind auch Individuallösungen für Unternehmen möglich, die direkt einen Zugriff auf die Daten benötigen. Hierbei begleitet die Verrechnungsstelle die technische Anbindung an die Schnittstelle beim Bundesrechenzentrum.

Ziel des Verrechnungsstellenwesens ist es, die Authentizität und Qualität der angebotenen und abgefragten Informationen so hochzuhalten, wie bei einer Einsichtnahme bei den Dienststellen der Justiz. Damit ist für Sie als Benutzerin bzw. Benutzer gewährleistet, dass die Daten vollständig, korrekt und unverändert sind. Dies ist essentiell, um eine solide Basis an Informationen zu haben und die abgefragten Dokumente (auch mit elektronischer Signatur und damit rechtsgültig) verwenden zu können. Genau dieser Punkt ist uns auch ein wesentliches Anliegen in unserer täglichen Arbeit für Sie. Wie aus einer Eingabe im Firmenbuch die Dokumente entstehen, können Sie in diesem Blog nachlesen.

Die Einsichtnahme in Firmen- und Grundbuch ist zwar grundsätzlich jeder und jedem möglich, allerdings nur über die oben beschriebenen Verrechnungsstellen, Notare oder direkt bei den Dienststellen der Justiz, wie zum Beispiel einem Gericht oder elektronisch bei der Plattform der Justiz und ist mit Kosten verbunden.

Kosten

Die Preise für Abfragen über Verrechnungsstellen sind nicht willkürlich gewählt, sondern setzen sich aus folgenden Kosten zusammen: Den Gerichtsgebühren, die im Gerichtsgebührengesetz (GGG) festgeschrieben sind und welche die Verrechnungsstellen an das Bundesministerium für Justiz und das Bundesministerium für Finanzen weitergegeben und einem angemessenen Aufwandsaufschlag für die Bereitstellung der Services und der Umsatzsteuer. Detailinformationen zu den Gebühren finden Sie auch in unseren FAQs. Auch Punkte wie Verfügbarkeit der Services oder die Frage, wie lange Dokumente nach dem Kauf zur Verfügung gehalten werden dürfen, sind durch den Vertrag mit dem Bundesministerium für Justiz definiert und in den FAQs erklärt.

Zusammengefasst ist das Verrechnungsstellenwesen mit einigen Merkmalen versehen, die die Abfragemöglichkeiten regulieren und so für Sie als User für Qualität, Sicherheit und Transparenz sorgen.

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